Datenschutz in der Kirchengemeinde

Grundsätzliche Hinweise zum Umgang mit personenbezogenen Daten in Kirchengemeinden, Kitas und Einrichtungen.

Grundsätzliche Hinweise zum Umgang mit personenbezogenen Daten in Kirchengemeinden, Kitas und Einrichtungen.

Häufige Fragen

Welche Datenschutzregeln gelten für unsere Kirchengemeinde?

Für Kirchengemeinden im Bereich der Nordkirche gilt das Datenschutzgesetz der Evangelischen Kirche in Deutschland (DSG-EKD) sowie weitere kirchliche Regelungen.

Dürfen wir personenbezogene Daten auf privaten Geräten verarbeiten?

Dies sollte nur in begründeten Ausnahmefällen und mit klaren Schutzmaßnahmen erfolgen. Grundsätzlich sollten Dienstgeräte und zentrale Systeme genutzt werden.

Wo finde ich die verbindliche Datenschutzerklärung des Kirchenkreises?

Die aktuelle Datenschutzerklärung finden Sie auf der Website des Kirchenkreises. Auf Ihren eigenen Seiten sollten Sie entsprechend auf diese Erklärung verweisen.